Unsere Leistungen im
ambulanten Pflegedienst
auf einen Blick

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03831-3093038 (24h)

Grundpflege

Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig werden. Kurzfristig oder langfristig sind dann grundlegende Dinge wie die Körperpflege oder Nahrungsaufnahme nicht mehr alleine zu meistern. Unsere Pflegekräfte, sind ohne lange Wartezeiten für Sie verfügbar, wenn Sie Unterstützung im Alltag benötigen. 

Die Grundpflege wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und umfasst Pflegesachleistungen. Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Leistungen der Grundpflege

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungs- & Flüssigkeitsaufnahme 
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang 
  • Verwendung von Inkontinenzprodukten
  • Prävention von Dekubitus, Thrombose, usw.

Behandlungspflege

Zur Behandlungspflege werden medizinische Leistungen gezählt, die durch den behandelnden Arzt explizit verordnet werden. Zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung werden diese Behandlungen ausschließlich von unseren examinierten Pflegefachkräften beim Patienten zuhause durchgeführt. Die Kosten werden nach SGB V von der Krankenkasse übernommen.

Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in stationären Einrichtungen ruckläufig ist und so dem Patienten eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.

Leistungen der Behandlungspflege

  • Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
  • Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Dekubitusbehandlung
  • Stomaversorgung 
  • Suprapubische Katheter

Häusliche Betreuung & Hauswirtschaftshilfe

Zusätzlich bietet Pflege zu Hause verschiedene Zusatzleitungen an, die nicht Teil der Grundpflege und Behandlungspflege sind. Bei Bedarf können unsere Patienten Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung buchen, die den Ablauf des täglichen Lebens erleichtern. Diese werden entweder als Pflegesachleistung über die Pflegekasse oder als Privatleistung abgerechnet.

Leistungen der häuslichen Betreuung

  • Verhinderungspflege
  • Gemeinsam Zeitverbringen
  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln 
  • Unterstützung beim Einkauf
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Reinigung der Wohnung, Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche

Pflegeberatung

Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegeberatung. Wir sind in allen Fragen Rund um die Pflege für Sie da. Die Beratung ist kostenlos, da die Pflegekassen die anfallenden Kosten übernehmen.

Wir beraten Sie zuverlässig und kostenlos zu:

  • Leistungen der Kranken- und Pflegekassen
  • Leistungen des Sozialamtes
  • Neuantrag oder Anpassung des Pflegegrades
  • Pflegehilfsmitteln
  • Umbaumaßnahmen zur Wohnraumverbesserung
  • Entlastung pflegender Angehöriger
  • Pflegeberatungsbesuche nach $ 37.3 SGB XI 
  • Schulung bei Pflege von Angehörigen
  • Hausnotruf

Unsere Beratung erfolgt in einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten des Pflegedienstes oder auch bei Ihnen zu Hause.

Gerne gestalten wir mit ihnen ihr persönliches, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Pflege – Versorgungs- und Betreuungspaket.

Die Pflege und Wohnen an der Stadtkoppel GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, unseren ambulanten Pflegedienst in Verbindung mit der Versorgung in den Wohngruppen, dem Wohnen in den altersgerechten Wohnungen und der Versorgung in der Tagespflege zu nutzen.

Pflegesachleistungen der Pflegekasse nach Pflegegrad

(für die häusliche Pflege durch einen professionellen, ambulanten PD bzw. für eine Tages- oder Nachtpflege)

Pflegesachleistungen bei PG 1 – 0 €
+ 125 € Entlastungsbetrag
+ 40 € für Pflegehilfsmittel
Pflegesachleistungen bei PG 2 – 724 €
+ 125 € Entlastungsbetrag
+ 40 € für Pflegehilfsmittel
Pflegesachleistungen bei PG 3 – 1363 €
+ 125 € Entlastungsbetrag
+ 40 € für Pflegehilfsmittel
Pflegesachleistungen bei PG 4 – 1693 €
+ 125 € Entlastungsbetrag
+ 40 € für Pflegehilfsmittel
Pflegesachleistungen bei PG 5 – 2095 €
+ 125 € Entlastungsbetrag
+ 40 € für Pflegehilfsmittel

Decken die Leistungen der Pflegekasse nicht die Kosten der Pflege, wird für den Betroffenen ein Eigenanteil fällig. Kann der Eigenanteil nicht selbst getragen werden, übernimmt unter bestimmen Vorrausetzungen ein Sozialhilfeträger in Form von „Hilfe zur Pflege“ die anfallenden Kosten.

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Stadtkoppel Stralsund – Egle Gabel

Egle Gabel
Geschäftsführung

Stadtkoppel Stralsund – Katrin Stark

Katrin Stark
Pflegedienstleitung

Pflege und Wohnen an der Stadtkoppel GmbH

Barther Straße 58
18437 Stralsund

Telefon: 03831-3093038 (24h)
E-Mail: post@stadtkoppel.com

Konzeption, Design und Realisierung: WERK3 Werbeagentur GmbH

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